Multiple Verses: 1
2:233 | والولدت يرضعن أولدهن حولين كاملين لمن أراد أن يتم الرضاعة وعلى المولود له رزقهن وكسوتهن بالمعروف لا تكلف نفس إلا وسعها لا تضار ولدة بولدها ولا مولود له بولده وعلى الوارث مثل ذلك فإن أرادا فصالا عن تراض منهما وتشاور فلا جناح عليهما وإن أردتم أن تسترضعوا أولدكم فلا جناح عليكم إذا سلمتم ما ءاتيتم بالمعروف واتقوا الله واعلموا أن الله بما تعملون بصيرDivorced mothers shall nurse their infants two full years, if the father so wishes. The father shall provide the mother´s food and clothing equitably. No one shall be burdened beyond his ability. No mother shall be harmed on account of her infant, nor shall the father be harmed because of his infant. (If the father dies), his inheritor shall assume these responsibilities. If the infant´s parents mutually agree to part, after due consultation, they commit no error by doing so. You commit no error by hiring nursing mothers, so long as you pay them equitably. You shall observe God, and know that God is Seer of everything you do. Und (die geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre säugen, so jemand will, die Säugung vollständig zu machen. Und der Vater soll für ihre (der Mütter) Nahrung und Kleidung aufkommen nach Billigkeit. Niemand werde belastet über sein Vermögen. Die Mutter soll nicht bedrängt werden wegen ihres Kindes, noch soll der Vater bedrängt werden wegen seines Kindes; und dasselbe obliegt dem Erben. Entscheiden sie sich, nach gegenseitigem Einvernehmen und Beratung, für Entwöhnung, dann trifft sie kein Vorwurf Und wenn ihr wünschet, eure Kinder säugen zu lassen, dann soll euch kein Vorwurf treffen, gesetzt, ihr zahlt den ausbedungenen Lohn nach Billigkeit. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah euer Tun sieht. Die Mütter haben ihre neugeborenen Kinder zwei volle Jahre zu stillen, wenn sie das Stillen zu Ende führen wollen. Der Vater hat die stillende Mutter ( - auch wenn sie geschieden ist - ) mit Nahrung und Kleidung angemessen zu versorgen. Unmögliches sollte von keinem verlangt werden. Keine Mutter soll durch die Sorge für ihr Kind zu Schaden kommen, und kein Vater soll durch die Sorge für sein Kind Schaden erleiden. Wenn ein Vater stirbt, hat sein Erbe für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sollten die Eltern sich dafür entscheiden, das Kind (vor Ablauf der zwei Jahre) abzustillen, so dürfen sie das tun, vorausgesetzt, daß sie sich darüber beraten und dieses gemeinsam vereinbart haben. Wenn ihr wünscht, für das Kind eine Amme zu nehmen, die es (anstelle der Mutter) stillt, so dürft ihr das tun, vorausgesetzt, daß ihr (der Mutter und der Amme) den gebührenden Unterhalt wohlwollend bezahlt. Fürchtet Gott und wißt, daß Er alles sieht, was ihr tut! |