Multiple Verses: 1
4:12 | ولكم نصف ما ترك أزوجكم إن لم يكن لهن ولد فإن كان لهن ولد فلكم الربع مما تركن من بعد وصية يوصين بها أو دين ولهن الربع مما تركتم إن لم يكن لكم ولد فإن كان لكم ولد فلهن الثمن مما تركتم من بعد وصية توصون بها أو دين وإن كان رجل يورث كللة أو امرأة وله أخ أو أخت فلكل وحد منهما السدس فإن كانوا أكثر من ذلك فهم شركاء فى الثلث من بعد وصية يوصى بها أو دين غير مضار وصية من الله والله عليم حليمYou get half of what your wives leave behind, if they had no children. If they had children, you get one-fourth of what they leave. All this, after fulfilling any will they had left, and after paying off all debts. They get one-fourth of what you leave behind, if you had no children. If you had children, they get one-eighth of what you bequeath. All this, after fulfilling any will you had left, and after paying off all debts. If the deceased man or woman was a loner, and leaves two siblings, male or female, each of them gets one-sixth of the inheritance. If there are more siblings, then they equally share one-third of the inheritance. All this, after fulfilling any will, and after paying off all debts, so that no one is hurt. This is a will decreed by God. God is Omniscient, Clement. Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt - männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde. Der Ehemann erhält von der Hinterlassenschaft seiner Frau die Hälfte, wenn sie keine Kinder (von ihm oder von einem anderen Mann) hat. Der Ehemann erbt nur ein Viertel, wenn seine verstorbene Frau Kinder (von ihm oder von einem anderen Mann) hat. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Die Ehefrau oder die Ehefrauen erben vom Ehemann ein Viertel, wenn er kinderlos ist. Ihr Anteil ist ein Achtel, wenn er Kinder hinterläßt. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Wenn der Erblasser, sei es ein Mann oder eine Frau, kinder- und elternlos ist, aber einen Halbbruder (mütterlicherseits) oder eine Halbschwester (mütterlicherseits) hat, so erben diese ein Sechstel. Sind es mehrere Brüder oder mehrere Schwestern, so teilen sie ein Drittel unter sich. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld, damit keinem Erben ein Nachteil entsteht. Das ist ein Gebot Gottes, der alles weiß und unendlich langmütig ist. |